Hier finden Sie für Ihre persönliche Situation genau die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner unseres Integrationsfachdienstes Rhein-Erft/Euskirchen.
Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitnehmer und Auszubildende, die Schwierigkeiten an ihrem Arbeitsplatz haben, bei betrieblicher Umsetzung oder bei Abmahnung bzw. (drohender) Kündigung.
Die Beratung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser reicht vom einmaligen Beratungsgespräch bis zu einer langfristigen Begleitung über mehrere Monate. Der Integrationsfachdienst versteht sich als Partner sowohl der schwerbehinderten, behinderten oder von Behinderung bedrohten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber im Sinne von:
Der IFD ist gut vernetzt. Wir arbeiten eng zusammen mit:
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.
Der Integrationsfachdienst steht Arbeitgebern jederzeit zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen bei der den Anforderungen des Arbeitspatzes entsprechender Einstellung von schwerbehinderten, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen unterstützen wir die Betriebe, beispielsweise bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten im Rahmen einer Beschäftigung.
Die Beratung ist kostenfrei. Der Integrationsfachdienst kommt gerne zu Ihnen vor Ort in Ihr Unternehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit dem Integrationsfachdienst. Sollte die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich werden, kann der Integrationsfachdienst dies koordinieren.
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.
Der Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Vermittlung“ ist ein Angebot für Arbeitgeber, die einem Menschen mit einer Behinderung oder einem Rehabilitanden den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen möchten. Der Integrationsfachdienst wird dabei von den Reha-Trägern mit der Vermittlung beauftragt. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner
Auch bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen steht der IFD Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Berufsbegleitung“ Arbeitgebern zur Verfügung. Der Integrationsfachdienst wird in der Regel dann tätig, wenn es aus behinderunsgbedingten Gründen zu Problemen oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz gekommen ist. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner
Mit dem Programm "STAR Schule trifft Arbeitswelt" unterstützt der Integrationsfachdienst den Übergang von der Schule in den Beruf. Durch verschiedene Elemente der beruflichen Orientierung, wie z. B. Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen, Praktika und Elternarbeit wird geschaut, welche Wege für den Jugendlichen nach der Schulzeit in Frage kommen.
Hier ist der Integrationsfachdienst Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und weitere, am Prozess beteiligte Personen und gestaltet intensiv mit an der Berufswegeplanung.
Der Integrationsfachdienst unterstützt diese Zielgruppe bei der Vorbereitung (z.B. durch Praktika) und Überleitung auf den Arbeitsplatz. Die anstehenden Schritte werden eng begleitet und anschließend gemeinsam ausgewertet. Der Integrationsfachdienst hat hier die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler längerfristig zu unterstützen.
Ziel ist die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Vorbereitung und passgenaue Vermittlung.
Das Angebot von STAR ist ein fester Bestandteil des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der letzten drei Schulbesuchsjahre. STAR wird sowohl in Förderschulen als auch in Schulen des Gemeinsamen Lernens angeboten und richtet sich an Jugendliche mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen: Körperlich-motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache – und an alle Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehindertenausweis.
Darauf aufbauende Unterstützung bei der gezielten Praktikumsakquise
Moderierte Praktika - wir sprechen mit Schülerinnen / Schülern und Arbeitgebern im Praktikum
Auswertung der Praktika
Berufswegeplanung in Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrer, Agentur für Arbeit, Eltern, Handwerkskammern etc.
Individuelle Beratung der Eltern
Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Weitere Informationen finden Sie hier: www.star.lvr.de
Sie können jederzeit mit uns einen Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbaren. Wir rufen auch zurück, wenn Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Zu unseren offenen Angeboten gehören zum Beispiel Frühstückstreff, Cafe Kunterbunt und jede Menge Freizeit-Aktivitäten und Selbsthilfe-Gruppen.
Mehr erfahren?In unserer Tagesstätte können psychisch kranke Menschen gemeinschaftlich mit anderen Fertigkeiten trainieren, die ein selbständiges Leben ermöglichen.
Mehr erfahren?Das Ziel des Betreuten Wohnens ist psychisch kranken Menschen ein selbständiges Leben in der eigenen Wohnungen zu ermöglichen.
Mehr erfahren?Die Tagesstätte der APK Hürth lädt ein zum Waffelessen bei brasilianischen Sambaklängen am 28.11.2024 von 10.00 - 14.00 Uhr am Marktplatz des Bürgerhauses Hürth.
Am Freitag den 22.11.2024 findet im Sozialpsychiatrischen Zentrum ein Tag der offenen Tür statt. Im Sozialpsychiatrischen Zentrum finden Menschen mit einer seelischen Erkrankung und deren Angehörige Beratung und weitere Angebote, um mit der Erkrankung und deren Auswirkungen besser zurecht zu kommen. Innerhalb des SPZ befindet sich eine Tagesstätte, die handwerkliche, kreative und hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet. Auch Ausflüge und Ferienfreizeiten werden regelmäßig unternommen. Am Tag der offenen Tür können Sie unsere Einrichtung kennenlernen und gleichzeitig selbstgefertigte Produkte auf einem vorweihnachlichen Bazar erstehen. Musik und Theater runden das Programm ab. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Eintritt ist frei!
Wir sind wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Öffnungszeiten im Wochenplan!
Auch weiterhin kann wieder Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die selbständig im Rhein-Erft-Kreis leben, Freizeitgeld des LVR ausgezahlt werden. Das SPZ Hürth übernimmt diese Aufgabe für die Bewohner des südlichen Rhein-Erft-Kreises. Bringen Sie also bitte ein Dokument mit, aus dem Ihre Adresse hervorgeht.
Freizeitgeld kann man zum Beispiel für Kino oder Museumsbesuche oder Kurse VHS, etc. erhalten. Nicht auszahlen dürfen wir Freizeitgeld für Dienstleistungen wie Frisörbesuche, Lebensmittel, Restaurant- und Cafebesuche, Fahrtkosten oder Tankquittungen. Sie können maximal 30,- € im Jahr erhalten.
Wichtig! Wenn die jährlichen Fördermittel ausgeschöpft sind, kann leider kein Geld mehr ausgezahlt werden.
Zuerst nehmen Sie an Ihrer Freizeitaktivität teil und bezahlen diese selbständig. Die Quittung oder das Ticket bewahren Sie bitte auf und legen diese dem SPZ vor. Bitte vereinbaren Sie mit uns unter der Ruf-Nr. 02233 / 7000 15 einen Termin, damit wir Ihnen das Geld auszahlen können.
Kurz und knapp informieren Sie unsere Flyer ganz allgemein über unser SPZ Sozialpsychiatrisches Zentrum Hürth und speziell über die Angebote unserer Tagesstätte sowie über das Betreute Wohnen.